BDZV, VDL und VDZ weisen darauf hin, dass die Entscheidung des EuGH im Gegensatz zur Einschätzung der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie weiterer Mitgliedsstaaten stehe, die eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten hielten. Nun sei es, erklärten die drei Organisationen, „Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab umzusetzen“. Nur so entstehe die erforderliche rechtliche Grundlage, mit der „die berechtigten Ansprüche der Presse gegenüber weltweit agierenden, übermächtigen Infrastrukturbetreibern durchgesetzt werden“ könnten.
„Der EuGH-Beschluss irritiert“, hieß es dazu weiter von den Verlegerorganisationen. „Denn während das Verfahren anhängig war, hat die Europäische Union ihrerseits ein Recht der Presseverleger beschlossen. Fast sechs Jahre nach Erlass des Gesetzes in Deutschland warten Verlage und Redaktionen immer noch darauf, dass Google und andere digitale Plattformen für die unstreitige Verwertung der Verleger- und Urheberrechte endlich zahlen.“
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